Kosten
Als approbierte Psychotherapeutin ohne Kassensitz rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, sondern behandle gesetzlich Versicherte ggf. im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach §13 (3) des SGB V, wenn Sie keine Vertragstherapeut*innen gefunden haben.
Möglich ist außerdem eine Behandlung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder auch für Selbstzahler. Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
